Absatzförderung
Für bestimmte Projekte der Absatzförderung mit einer Laufzeit bis zu zwei Jahren können öffentliche Fördermittel als Zuschuss beantragt werden. Hierzu zählen Beratungsleistungen zur Verbesserung der Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Lebensmittel, beispielsweise in den Bereichen Marktforschung, Produktentwicklung oder Erstellung von Vermarktungskonzeptionen, die Teilnahme an Messen und Ausstellungen oder deren Veranstaltung und ähnliche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. In der Absatzförderung für Bioprodukte, Erzeugnisse mit EU-Herkunftsschutz oder Waren, die nach staatlich anerkannten Qualitätsregeln erzeugt werden, können auch Werbeveröffentlichungen und die Teilnahme an Wettbewerben oder deren Veranstaltung gefördert werden. Der Förderanteil kann abhängig vom Projekt bis zu 50 Prozent oder bis zu 75 Prozent betragen, die Zuwendungshöhe im Einzelfall bis zu 80.000 Euro erreichen.
Neben Erzeugerzusammenschlüssen von mindestens fünf Mitgliedern, die Qualitätsprodukte (insbesondere Bioprodukte und Erzeugnisse mit EU-geschützten Herkunftsangaben sowie Produkte, die nach staatlich anerkannten Qualitätsregeln erzeugt werden) nach VO (EU) 1305/2013 erzeugen, Erzeugerorganisationen nach Agrarmarktstrukturgesetz und bestimmten anderen Zusammenschlüssen können auch Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte in Kooperation mit Erzeugern sowie Fachverbände der niedersächsischen Wirtschaft unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungsempfänger sein. Anspruchsberechtigt sind ausschließlich KMU. Weitere Zuwendungsbestimmungen sind zu beachten.
Download Niedersächsisches Ministerialblatt 5324,
Nr. 10 vom 11.03.2015
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Jörg Helmsen
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